Marketing
Wofür braucht man einen Gerichtssachverständigen für Marketing? Einerseits, wenn es zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Differenzen hinsichtlich Honorarfragen, Beratungs- und/oder Gestaltungsleistungen, Messe- und Event-Projekten, Kommunikations- oder Verkaufsschwerpunkten gibt. Andererseits, wenn Staatsanwaltschaft bzw. Gericht eine fundierte Fach-Expertise zu Leistungsverrechnungen im Marketing-Umfeld benötigen, beispielsweise bei Verdacht der Untreue oder Betrug. Weiters, wenn es um die Wert-Ermittlung einer Marke geht oder um die Angemessenheit von Honoraren für Marketing-/Kommunikationsdienstleistungen. Und schließlich bei Copyright-Streitpunkten und Auseinandersetzungen über Marketing-Strategien oder –Umsetzungen. Sehr oft erfolgt hier die Gutachtenserstellung in enger Zusammenarbeit mit einem Buchsachverständigen.